Petition: Schützt das Grüne Stahnsdorf

wir sorgen uns sehr auf Grund der baulichen Aktivitäten in Stahnsdorf, bei denen trotz der Erfordernissen zur Eindämmung des Klimawandels, immer mehr die grüne Seele verschwindet.

Aus diesem Grund haben wir eine Petition gestartet, die den Bürgermeister und die Gemeindevertreter auffordert, das grüne Stahnsdorf zu schützen und zu bewahren.

Die Petition ist hier zu finden, hier können Sie auch die Petition unterstützen:

Der Klimawandel trifft auch Stahnsdorf- lasst uns daher das Grüne Stahnsdorf schützen und bewahren – Online-Petition (openpetition.de)

Text der Petition:

Der Klimawandel trifft auch Stahnsdorf, lasst uns daher das Grüne Stahnsdorf schützen und bewahren.

Noch ist Stahnsdorf geprägt durch seine Grünflächen und Bäume. Dieser Sommer, wie auch die vorherigen schon, zeigt uns, wie wichtig die grünen Lungen, vor allem große alte Bäume für eine Gemeinde sind. Im INSEK-Verfahren wird der grüne Charakter im Leitsatz für die Gemeinde aufgenommen, also seitens der Gemeindevertretung und der Bürger offensichtlich als prägender Bestandteil des Ortes gewertet, der gesichert werden muss.

Um der Verwaltung die Grundlagen für ein klimagerechtet und ortsbildschützendes Handeln zu geben, bitten wir um Umsetzung und Festschreibung der folgenden Forderungen:

A)  Die hohen Temperaturen und Trockenheit erfordern jetzt sofort  den Schutz der noch     vorhandenen Bäume im Innenbereich, u.a. mithilfe einer Anpassung der Baumschutzsatzung wie folgt:

  • Ersatz der gefällten Bäume nach Art, Größe und Alter des Baumes
  • wenn kein Ersatz oder nur ein Teilersatz an Ort und Stelle erfolgt, sollen sich die Kosten für die Ersatzpflanzung an den realen Kosten für Pflanzung und Pflege in den ersten 5 Jahren orientieren
  • der Ersatz muss innerörtlich auf dem Gemeindegebiet erfolgen
  • Festlegung der Anzahl der Ersatzpflanzungen für einen ausgewachsenen Baum anhand dessen Alter, Größe und Zustandes (Fotosyntheseleistung).

B)   Wir fordern, dass der Bürgermeister die Gemeindevertretung innerhalb von 2 Wochen des   Bekanntwerdens informieren muss, wenn

  1. zwei Grundstücke,  die nebeneinander liegen,
  2. Flächen mit mehr als 1500 m2 oder
  3. zusammenhängende Grundstücke mit zusammen mehr als 1500m2 Fläche

verkauft werden sollen, damit über eine verbindliche Bauleitplanung (Vorhaben- und Erschließungsplan oder  Bebauungsplan) eine Entscheidung kurzfristig herbeigeführt wird. Eine verbindliche Bauleitplanung soll das Ziel des Grünerhalt, der Versiegelungsminimierung und des Schutzes, der Förderung und Entwicklung der Artenvielfalt, insbesondere durch Biotopverbunde zum Inhalt haben, besonders durch eine

  • Begrenzung der Grundflächenzahl (GRZ) in Wohngebieten auf max. 0,3 und in Mischgebieten auf max. 0,6. Diese GRZ  beinhaltet Tiefgaragen oder zusätzlichen Bauten, die zu Versiegelungen führen, in vollem Umfang,
  •  Festlegung einer Mindestgröße bei Teilungen von Grundstücken von 600m2,
  • Ablehnung von Bauvorhaben, die diesen Anforderungen nicht gerecht werden.

Begründung

Wir sehen den grünen Charakter der Gemeinde durch die aktuellen und geplanten Baumaßnahmen gefährdet. Wie an einer Perlenkette reihen sich beispielsweise entlang der Potsdamer Allee in Stahnsdorf Bauprojekte aneinander, für die Bäume gefällt und Grünflächen geopfert werden. An anderen Stellen werden große Grundstücke aufgeteilt und anschließend so bebaut und versiegelt, dass nur wenig Grünfläche übrig bleibt. Klimanotwendiges und ortsbildprägendes Grün verschwindet und damit auch die identitätsstiftende Elemente.

Stahnsdorf entwickelt sich dadurch immer mehr zu einer versiegelten und  gesichtslosen Häuseransammlung. 

Darüber hinaus ist erschreckend, dass die von Investoren gebauten Wohnblocks meist an dem Bedarf der Stahnsdorfer vorbei gehen.

Der Nutzen innerörtlichen Grüns (alte Bäume, naturbelassene Wiesen, Blühstreifen usw.) ist bekannt und unumstritten –  es fehlt aber die Einsicht in die Notwendigkeit des Erhalts.

Mithilfe von Bebauungsplänen kann die Gemeinde dies alles regeln, in denen sie Vorgaben hinsichtlich der Mindestgröße von Grundstücken, des Versiegelungsgrades und der Bepflanzung machen. Gleiches gilt für Gestaltungspläne, in denen die Gemeinde festlegen kann, was in Bestandsgebieten, für die es keinen oder einen nicht mehr zeitgemäßen Bebauungsplan gibt, erlaubt ist und was nicht.

Besonders mit der Preisgabe von Bäume bei den Baumaßnahmen sind nicht nur die negativen ökologischen Folgen zu tragen, sondern es wird darüber hinaus das Selbstverständnis des Ortes gefährdet.

Die Tatsache, dass man später und woanders entsprechend dem Verlust an Bäumen oder sogar etwas mehr neu angepflanzt werden muss, ist für die Klimasituation in Stahnsdorf ohne Bedeutung.

Denn erwachsene, oft sehr alte, riesige, vitale Bäume, besonders Laubbäume, erbringen eine ungleich höhere Photosynthese-Leistung und binden viel mehr CO2 als junge Setzlinge, oft nur wenige Zentimeter groß. Bis diese den alten Baum ersetzen können, vergehen Jahrzehnte! Dazu kommen noch viele weitere für uns positive Auswirkungen, die mit dem Verlust von alten Bäumen verloren gehen. Hier seien nur einige genannt:

Bäume spenden Schatten

Bäume wirken wie riesige Staub und CO2 –Filter und liefern lebensnotwendigen Sauerstoff

Bäume fördern das Wohlbefinden von Anliegern

Bäume verdunsten Wasser und senken an heißen Sommertagen die Lufttemperatur

Bäume verringern Lärm

Bäume bringen Natur in die Stadt

Da hilft nur eines: Die alten Bäume müssen bleiben und gepflegt werden!

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