Schützt die letzten Waldflächen in Stahnsdorf – ein Brief an Minister Vogel

Regina und Karl Schwarz                                                                                                            28.2.2021

Am Wiesengrund 8

14532 Stahnsdorf

Tel: 03329 61 37 50

An den

Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK)

Herrn Axel Vogel

Postfach 60 11 50

14411   Potsdam

Forderung nach Änderung des Waldgesetzes des Landes Brandenburg

Sehr geehrter Herr Minister Vogel,

aufgrund von aktuellen und einer Vielzahl von gleichen Erfahrungen aus der Vergangenheit, fordern wir eine Änderung mehrerer Festlegungen des Brandenburger Waldgesetzes. Nach unseren Erfahrungen führen die Festlegungen bisher dazu, dass eine Abholzung von 60% immer genehmigt und nicht kontrolliert wird, ob diese Aktion den Vorgaben einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft nach §4  entspricht.

Diese Festlegungen unterscheiden nicht danach, wo sich eine solche Fläche befindet. Wir sind der Meinung, dass es aber zwingend notwendig ist zu unterscheiden, ob es sich bei einer Fläche, die durch die Forstbehörde als Wald eingestuft wird, um eine Fläche innerhalb eines Ortes oder ortsnah handelt oder ob diese Fläche ortsfern liegt.

Grundstücke, besonders auch kleine Grundstücke, mit Waldcharakter laut §2, die innerhalb eines Ortes liegen, dürfen nicht nach diesem Gesetz behandelt werden, da dadurch die Handlungsfreiheit und die dadurch gegebenen Schutzmöglichkeiten (Baumschutzsatzungen) der Gemeinden ausgehebelt werden.

Von den Forstbehörden als Wälder eingestufte Flächen innerhalb und in der Nähe eines Ortes haben eine deutlich andere Funktion als solche, die ortsfern liegen. Dies sind u.a. eine kühlende Wirkung in den Ortslagen, die Reinigung der Luft von Schadstoffen, die Bildung wertvoller Frischluftschneisen, die Ermöglichung von Artenvielfalt bei Flora und Fauna, die Stabilisierung des Wasserhaushaltes der Böden und sie dienen der Naherholung der Bürger.

Neben der Frage der unterschiedlichen Behandlung je nach Lage der Flächen, muss auch die Möglichkeit der Umwidmung von Flächen neu überdacht werden. Wir haben es in der Vergangenheit oft erlebt, dass baumbestandene Flächen als Wald eingestuft wurden, damit sie der Investor von ihren Baumbeständen „befreien“ konnte. Danach wurden die Flächen wieder in Bauland umgewandelt und konnten so großzügig bebaut werden.  

Auswirkungen der derzeitigen Regelungen des Waldgesetzes konnten gerade wieder in Stahnsdorf erlebt werden. Eine Gemeinde, die wegen ihres grünen Erscheinungsbildes bekannt war, verlor eine große zentral an einem Landschaftsschutzgebiet gelegene, mit altem, ökologisch wertvollen Baumbestand versehene Flächen an einen Investor, der die Möglichkeiten dieses Waldgesetzes ausnutzte und alles abholzen ließ, was seinem Vorhaben im Wege stehen könnte. Nachdem die Gemeinde seinen vorläufigen Bebauungsplan auf Grund der zu großen Dimensionen abgelehnt hatte, ließ der Investor die vorgesehene Fläche als Waldfläche bestätigen und die Rodungen als Pflegemaßnahmen nach §4 darstellen. Als nächstes wird nun  vermutlich der Antrag auf Umwidmung der Fläche gestellt und das Projekt weiterverfolgt, da nun keine Bäume mehr existieren, die ein kleineres Baumaß erforderlich gemacht hätten.

Sehr geehrter Herr Minister Vogel, wie Sie wissen, gibt es einen starken Druck auf die noch nicht bebauten Flächen im Verdichtungsraum von Berlin. In vielerlei Hinsicht sind Waldflächen in diesem Bereich besonders wertvoll und benötigen daher unseren Schutz. Wir dürfen dieses Geschenk, das über viele Jahrzehnte gewachsen ist, nicht so leichtfertig vergeben. 

Wir hoffen auf Ihre Unterstützung in dieser Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen

Regina und Karl Schwarz, Sprecher der Ortsgruppe TKSdes BUND

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