In den letzten Jahren hat sich eine bauliche Gestaltung in unserer Siedlung entwickelt die den Waldsiedlungscharakter gefährdet wenn weiter so verfahren wird. Die Gemeindeverwaltung ist zwar der Meinung, dass es mit dem §34 der des Baugesetzbuches (BauGB), der Baumschutzordnung und der Innenbereichssatzung ausreichende Instrumente gibt die Entwicklung so zu steuern, das der Charakter unserer Siedlung erhalten bleibt. Die Zeiten haben sich aber geändert. Früher war der Grundstückseigentümer auch der „Häuslebauer“, heute treten immer mehr „Projektentwickler“ auf, die die Grundstücke maximal bebauen und dann an die Hausinteressenten verkaufen. Zusätzliche Instrumente zur Steuerung einer umgebungskonformen Bebauung sollten geschaffen werden. Vielleicht würde es schon helfen, wenn bei beim Eingang einer Bauvoranfrage in der Gemeindeverwaltung der Baumschutzbeauftragte in Abstimmung mit dem Bauwilligen erhaltenswerte Bäume auf dem Grundstück so festlegt, dass sie dann auch erhalten werden müssen.

Drei Beispiele aus letzter Zeit sollen zeigen, dass dringender Handlungsbedarf besteht. In der Straße „Am Kienwerder“, Ecke „Am Wiesengrund“ ist so eine dichte Bebauung zugelassen worden, das dort nicht nur keine Bäume mehr erhalten blieben, sondern auch kein Platz mehr für Garagen bleibt und die Autos verkehrsgefährdend auf der Straße stehen müssen. In der ich wohne, ist durch eine zu großzügige Auslegung des §34 eine ortsunübliche Bebauung in der 2.Reihe befürwortet worden mit dem Resultat, das dort ein Kahlschlag sonders gleichen erfolgte. Schützenswerte über 50- jährige Eichen und Kiefern mit straßenbestimmenden Charakter sind ohne Not gefällt worden, weil das Grundstück profitmaximierend für den Entwickler bebaut worden sind.
An einer Einmündung zur Strasse „Am Kienwerder“ ist teilweise so eine dichte Bebauung zugelassen worden, das dort nicht nur keine Bäume mehr erhalten blieben, sondern auch kein Platz mehr für Garagen bleibt und die Autos verkehrsgefährdend auf der Straße stehen müssen.
Die Folge des Kahlschlages war, dass in den benachbarten Grundstücken Bäume durch den ungehinderten Windeinfall längs aufgespaltet wurden, sodass auch diese gefällt werden mussten. Ähnliche Bebauung erfolgte im hinteren Bereich von besagter Strasse. Wir haben in der Siedlung im Bereich der Innenbereichssatzung noch ca. 35 Grundstücke mit zum Teil erhaltenswertem Baumbestand, die in den nächsten Jahren bebaut werden könnten. Weil die Gemeindeverwaltung nach unserer Ansicht in zu großzügiger Weise Baumfällungen genehmigt sollten wir als Einwohner zusätzlichen Druck aufbauen damit ein Großteil der Bäume erhalten werden kann. Vor kurzem ist in der Gemeindevertretung die Bebauungsplanung für den Stolperweg/Reiherweg/beschlossen worden. Auf unsere Initiative ist für die Variante 3 entschieden worden, die den größtmöglichen Baumbestand sichern kann. (siehe auch 3 Varianten Reiherweg). Der in diesem Zusammenhang notwendige Straßenbau für den Reiherweg hat auch notwendige Baumfällungen zufolge. Die ersten roten Punkte sind schon an den Bäumen besprüht worden. Helfen Sie mit, durch aufmerksames Beobachten und Einwände an die Gemeindeverwaltung, dass auch dort nur die unbedingt notwendigen Baumfällungen erfolgen.
Treten Sie in einen Dialog mit uns ein und schreiben Sie uns ihre Meinung.